Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen
LeadBoom - Kevin Grunert – Unternehmensberatung
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kevin Grunert – Unternehmensberatung, Eilenburgerstraße 20B, 04317 Leipzig (nachfolgend "LeadBoom" oder "wir") und dem Nutzer der Plattform (nachfolgend "Kunde" oder "Sie").
1.2 Geschäftskunden
LeadBoom richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Mit der Registrierung bestätigen Sie, dass Sie die Plattform ausschließlich für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke nutzen.
1.3 Maßgebliche Fassung
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Lead-Generierungs-Plattform
LeadBoom stellt eine Software-Plattform zur Verfügung, über die Kunden:
- Lead-Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen generieren können
- Bestehende Kontaktdaten verwalten können
- E-Mail-Kampagnen und Kommunikation organisieren können
- CRM-Funktionen nutzen können
2.2 Auftragsverarbeitung und Verantwortlichkeit
Der Kunde erteilt LeadBoom den Auftrag, Lead-Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen in seinem Namen und auf seine Weisung zu erheben. Die Erhebung der Daten erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Anweisung des Kunden.
Bei der Nutzung der Lead-Generierungs-Funktionen handelt LeadBoom als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist der Verantwortliche im Sinne der DSGVO – und zwar ab dem Zeitpunkt der Erhebung der Daten, nicht erst ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung.
LeadBoom stellt lediglich die technischen Mittel zur Verfügung. Die Entscheidung, welche Daten erhoben werden (Suchkriterien, Filter, Branchen etc.), trifft allein der Kunde.
2.3 Keine Garantie für Datenaktualität
Die generierten Lead-Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. LeadBoom übernimmt keine Gewähr für:
- Aktualität der Daten
- Vollständigkeit der Daten
- Richtigkeit der Daten
- Erreichbarkeit der Kontaktpersonen
2.4 Leistungsänderungsvorbehalt
LeadBoom ist berechtigt, die Art, die Methodik und die technischen Mittel der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen zu ändern, insbesondere die verwendeten Datenquellen, Scraping-Methoden, Algorithmen und technischen Verfahren. Eine solche Änderung stellt keinen Mangel dar, solange das Gesamtergebnis der Leistung in Art und Umfang im Wesentlichen vergleichbar bleibt.
2.5 Lead-Volumen-Schwankungen
Die im jeweiligen Tarif oder Angebot genannten Lead-Volumina und Datensatz-Zahlen sind Richtwerte und keine garantierten Mengen. Schwankungen von bis zu 15 % nach unten stellen keinen Mangel und keinen Grund für Preisminderung, Schadensersatz oder Kündigung dar.
2.6 Keine SLA / Keine garantierte Verfügbarkeit
LeadBoom schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform. Ein Service-Level-Agreement (SLA) wird nicht vereinbart, es sei denn, es wurde individuell schriftlich vereinbart. Geplante und ungeplante Wartungsarbeiten, vorübergehende Ausfälle sowie Einschränkungen der Plattformfunktionalität berechtigen den Kunden nicht zu Preisminderung, Schadensersatz, Zurückbehaltung oder außerordentlicher Kündigung.
2.7 Wartungsfenster
LeadBoom ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten mit einer Vorankündigungsfrist von 24 Stunden durchzuführen. Ungeplante Wartungsarbeiten und Notfall-Updates können jederzeit ohne Vorankündigung durchgeführt werden. Wartungszeiten gelten nicht als Ausfall, Mangel oder Leistungsunterbrechung.
3. Verantwortlichkeit des Kunden
3.1 Datenschutzrechtliche Verantwortung
WICHTIG: Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die generierten Lead-Daten verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich:
a) Informationspflicht (Art. 14 DSGVO)
Die betroffenen Personen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Daten, über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Diese Information muss mindestens enthalten:
- Name und Kontaktdaten des Kunden als Verantwortlicher
- Zwecke der Datenverarbeitung
- Kategorien der verarbeiteten Daten
- Herkunft der Daten
- Empfänger der Daten
- Speicherdauer
- Hinweis auf Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
b) Rechtmäßige Nutzung
Die Daten nur für rechtmäßige Zwecke zu verwenden und alle anwendbaren Gesetze einzuhalten.
c) Widersprüche bearbeiten
Widersprüche und Löschanfragen von betroffenen Personen unverzüglich zu bearbeiten.
3.2 Keine Einwilligung für Werbung
WICHTIGER HINWEIS: LeadBoom hat bei den betroffenen Personen keine Einwilligung zur werblichen Kontaktaufnahme eingeholt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert:
- Für E-Mail-Werbung ist grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG)
- Für Telefonwerbung gegenüber Unternehmen reicht im Ausnahmefall eine mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG)
- Für WhatsApp und andere Messenger gelten dieselben Regeln wie für E-Mail
- Postalische Werbung ist ohne Einwilligung zulässig, solange kein Widerspruch vorliegt
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einholung erforderlicher Einwilligungen vor der werblichen Kontaktaufnahme.
3.3 Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt LeadBoom von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder der generierten Daten durch den Kunden entstehen. Dies umfasst insbesondere:
- Ansprüche wegen Verstoßes gegen die DSGVO
- Ansprüche wegen unzulässiger Werbung (UWG)
- Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen
Die Freistellungspflicht umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung von LeadBoom, einschließlich angemessener Anwaltskosten, Gerichtskosten, interner Aufwände und Managementzeit. Der Kunde ist verpflichtet, LeadBoom innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden nach Kenntnis über drohende oder erhobene Ansprüche Dritter schriftlich zu informieren. Versäumt der Kunde diese Frist, verliert er etwaige eigene Regressansprüche gegen LeadBoom.
3.4 Pflicht zur eigenständigen Rechtsberatung
Der Kunde ist verpflichtet, sich eigenständig und auf eigene Kosten über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung der generierten Daten in seinem Geschäftsbereich und seiner Jurisdiktion zu informieren. LeadBoom schuldet keine Rechtsberatung und übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der konkreten Verwendung der Daten durch den Kunden.
4. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
4.1 Elektronischer Abschluss
Mit der erstmaligen Nutzung der Lead-Generierungs-Funktionen schließt der Kunde einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO mit LeadBoom ab.
4.2 Gegenstand der Auftragsverarbeitung
- Art der Daten: Geschäftliche Kontaktdaten (Name, Position, E-Mail, Telefon, Unternehmensdaten)
- Kategorien betroffener Personen: Geschäftsführer, Mitarbeiter von Unternehmen
- Zweck: Generierung und Bereitstellung von Lead-Daten im Auftrag des Kunden
- Dauer: Für die Dauer der Nutzung der Plattform
4.3 Pflichten von LeadBoom als Auftragsverarbeiter
LeadBoom verpflichtet sich:
- Daten nur nach dokumentierter Weisung des Kunden zu verarbeiten
- Zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitarbeiter einzusetzen
- Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen
- Keine Unterauftragnehmer ohne vorherige Zustimmung einzusetzen
- Den Kunden bei der Erfüllung von Betroffenenrechten zu unterstützen
- Nach Beendigung des Auftrags alle Daten zu löschen oder zurückzugeben
4.4 Weisungsrecht
Der Kunde hat das Recht, LeadBoom Weisungen bezüglich der Verarbeitung zu erteilen. Weisungen erfolgen in der Regel über die Plattform-Funktionen.
5. Credit-System und Vergütung
5.1 Credit-Modell
Die Nutzung der Lead-Generierungs-Funktionen erfolgt über ein Credit-System. Ein Credit entspricht in der Regel einem Lead-Datensatz.
5.2 Preise
Die aktuellen Preise sind auf der Website einsehbar. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Zahlungsbedingungen
Credits werden im Voraus bezahlt. Die Zahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsmethoden.
5.4 Keine Rückerstattung
Erworbene Credits und geleistete Vorauszahlungen sind nicht erstattungsfähig. Dies gilt insbesondere bei:
- Nichtnutzung oder Unternutzung der Plattform
- Unzufriedenheit des Kunden mit den Ergebnissen
- Geschäftsaufgabe, Insolvenz oder Liquidation des Kunden
- Ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung, gleich durch welche Partei und aus welchem Grund
- Sperrung des Kundenaccounts wegen Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung
- Änderung der Geschäftsstrategie des Kunden
- Technischen Fehlern auf Seiten des Kunden
Eine Erstattung erfolgt ausschließlich bei einem nachweisbaren technischen Fehler, der allein von LeadBoom verursacht wurde.
5.5 Zahlungsfrist und automatischer Verzug
Rechnungen sind innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB).
5.6 Verzugszinsen
Im Falle des Verzugs ist LeadBoom berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.7 Mahnpauschalen
Für jede Mahnung wird eine Mahnpauschale wie folgt erhoben:
- Erste Mahnung: 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB)
- Zweite Mahnung: 75,00 EUR
- Dritte Mahnung: 120,00 EUR
Diese Pauschalen gelten zusätzlich zu den Verzugszinsen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.8 Inkasso- und Beitreibungskosten
Sämtliche Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung, einschließlich Inkassokosten, Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten, trägt der Kunde, soweit diese zur Rechtsverfolgung erforderlich waren.
5.9 Vorauszahlungspflicht
Bei Abonnements und wiederkehrenden Leistungen ist die Vergütung jeweils im Voraus zum Ersten eines jeden Abrechnungszeitraums fällig. Geht die Zahlung nicht bis zum dritten Werktag des Abrechnungszeitraums ein, ist LeadBoom zur sofortigen Leistungssperrung berechtigt, ohne dass die Vergütungspflicht des Kunden hiervon berührt wird.
5.10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Der Kunde darf gegen Forderungen von LeadBoom nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis und nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend machen.
5.11 Prinzip "Erst zahlen, dann reklamieren"
Der Kunde ist verpflichtet, die fällige Vergütung auch dann vollständig zu entrichten, wenn er Mängel der Leistung geltend macht. Mängelansprüche sind separat geltend zu machen und berechtigen nicht zur Kürzung, Einbehaltung oder Verzögerung der Zahlung.
5.12 Preisanpassungsrecht
LeadBoom ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail oder über die Plattform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung schriftlich, gelten die neuen Preise als akzeptiert. Bei Widerspruch hat der Kunde das Recht zur ordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung.
Das Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassung gilt nicht, wenn die Preiserhöhung (a) weniger als 10 % des bisherigen Preises beträgt, (b) auf gestiegene Drittanbieterkosten (z.B. Hosting, API-Kosten, Datenquellen) zurückzuführen ist, oder (c) durch eine gesetzliche Änderung (z.B. Umsatzsteuererhöhung) bedingt ist.
5.13 Leistungseinstellung bei Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug (vgl. § 5.5), ist LeadBoom berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Projektarbeit, Beratungsleistungen, CRM-Einrichtung und -Pflege, Kampagnenbetreuung, Lead-Generierung, Support sowie jegliche sonstige vertraglich geschuldete Tätigkeit – mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung einzustellen, zu pausieren oder zurückzuhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die erste oder eine nachfolgende Rechnung handelt.
Die Einstellung der Leistungen lässt die Vergütungspflicht des Kunden für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit unberührt. Der Kunde schuldet die vereinbarte Vergütung auch für den Zeitraum der Leistungspausierung vollständig.
Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offener Forderungen einschließlich Verzugszinsen, Mahnpauschalen und etwaiger Reaktivierungsgebühren gemäß § 6.4.
LeadBoom trifft im Falle der Leistungseinstellung wegen Zahlungsverzugs keine Haftung für Verzögerungen, entgangenen Gewinn, verpasste Fristen oder sonstige Nachteile des Kunden.
5.14 Gesamtfälligkeitsklausel
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden sämtliche noch nicht fälligen Forderungen von LeadBoom aus dem Vertragsverhältnis sofort und ohne gesonderte Erklärung zur Zahlung fällig (Gesamtfälligkeit). Dies gilt unabhängig von vereinbarten Ratenzahlungen oder Zahlungsplänen.
5.15 Nicht erstattbare Setup-Gebühr
Bei Vertragsbeginn wird eine einmalige, nicht erstattungsfähige Einrichtungspauschale (Setup-Gebühr) gemäß dem jeweiligen Angebot fällig. Die Setup-Gebühr ist unabhängig von der Nutzung der Plattform oder dem weiteren Verlauf des Vertragsverhältnisses geschuldet und wird bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, nicht erstattet.
5.16 Credit-Verfall nach 12 Monaten
Erworbene Credits verfallen, sofern sie nicht innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach Erwerb eingesetzt werden. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer, eine Übertragung auf andere Accounts oder eine Auszahlung des Gegenwerts ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung verfallener Credits besteht nicht.
5.17 Automatische Credit-Nachbuchung
Sind die im jeweiligen Tarif enthaltenen Credits vor Ablauf des Abrechnungszeitraums aufgebraucht, werden automatisch zusätzliche Credits zum jeweils geltenden Einzelpreis nachgebucht, sofern der Kunde die automatische Nachbuchung nicht vorab schriftlich per E-Mail deaktiviert hat. Die automatische Nachbuchung erfolgt in Paketen gemäß der aktuellen Preisliste.
5.18 Vorauszahlungspflicht bei Bonitätszweifeln
LeadBoom ist berechtigt, bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden — insbesondere bei negativen Bonitätsauskünften, Zahlungsverzug bei LeadBoom oder anderen Gläubigern, wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder eidesstattlicher Versicherung — die sofortige Vorauszahlung der gesamten Restvergütung oder eine angemessene Sicherheitsleistung (z.B. Bankbürgschaft) zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach, ist LeadBoom zur außerordentlichen Kündigung und sofortigen Leistungseinstellung berechtigt. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
5.19 Recht zur Bonitätsprüfung
Der Kunde stimmt zu, dass LeadBoom berechtigt ist, vor Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit Bonitätsauskünfte bei anerkannten Auskunfteien (z.B. Creditreform, SCHUFA, Bürgel) über den Kunden einzuholen.
5.20 Verbot der Anspruchsabtretung durch den Kunden
Der Kunde darf Ansprüche gegen LeadBoom — gleich aus welchem Rechtsgrund — nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LeadBoom an Dritte abtreten, insbesondere nicht an Inkassounternehmen, Rechtsdienstleister oder Prozessfinanzierer. Eine Abtretung ohne Zustimmung ist unwirksam.
5.21 Teilleistungen und Teilabrechnungen
LeadBoom ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert in Rechnung zu stellen. Teilleistungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, zur Kürzung der Vergütung oder zur Einbehaltung von Zahlungen. Jede Teilrechnung ist innerhalb der in § 5.5 genannten Frist zur Zahlung fällig.
6. Nutzungsrechte und -pflichten
6.1 Lizenz
LeadBoom gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform.
6.2 Verbotene Nutzung
Dem Kunden ist untersagt:
- Die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen
- Die Plattform zu manipulieren oder zu hacken
- Automatisierte Zugriffe ohne Genehmigung durchzuführen
- Generierte Daten unverändert weiterzuverkaufen
- Die Plattform für Spam oder massenhaften E-Mail-Versand ohne Rechtsgrundlage zu nutzen
6.3 Account-Sicherheit
Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich.
6.4 Sperrung bei Zahlungsverzug
LeadBoom ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform und sämtliche Leistungen mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug ist. Die Sperrung lässt die Vergütungspflicht des Kunden unberührt. Die Reaktivierung des Zugangs erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen einschließlich Verzugszinsen, Mahnpauschalen und einer Reaktivierungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR netto.
6.5 Sperrung bei fehlender Mitwirkung
LeadBoom ist ferner berechtigt, Leistungen zu sperren oder zu pausieren, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Abschnitt 12 trotz Aufforderung und Nachfristsetzung nicht nachkommt. Die Vergütungspflicht bleibt auch während der Pausierung bestehen.
6.6 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche durch LeadBoom generierten Daten, Datenstrukturen, Kampagnenstrukturen, Workflows und sonstigen Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum bzw. unter der ausschließlichen Verfügungsberechtigung von LeadBoom. Der Kunde erhält erst mit vollständiger Zahlung das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Bei Zahlungsverzug ist LeadBoom berechtigt, den Zugang zu diesen Daten zu sperren und zurückzuhalten.
6.7 Nutzungsverbot nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an den über LeadBoom generierten Datenstrukturen und Kampagnenlogiken. Der Kunde darf die während der Vertragslaufzeit erhaltenen Lead-Rohdaten in seinem eigenen CRM behalten, jedoch keine aktiven Kampagnen unter Verwendung der LeadBoom-spezifischen Datenstrukturen, Workflows oder Kampagnenlogiken mehr durchführen.
6.8 Account-Nutzeranzahl
Jeder Account darf nur von der im jeweiligen Tarif definierten Anzahl an Nutzern verwendet werden. Bei Überschreitung ist LeadBoom berechtigt, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Überschreitung den nächsthöheren Tarif zu berechnen sowie eine Verwaltungspauschale von 250,00 EUR netto zu erheben.
6.9 Referenzrecht
LeadBoom ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen, das Firmenlogo des Kunden auf der eigenen Website, in Präsentationen, in sozialen Medien und in Marketingmaterialien zu verwenden sowie anonymisierte Ergebnisse, Kennzahlen und Erfolgsgeschichten der Zusammenarbeit als Case Studies zu veröffentlichen. Dieses Recht besteht auch nach Vertragsende fort. Der Kunde kann dem nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung widersprechen.
7. Haftung
7.1 Haftungsbeschränkung
LeadBoom haftet nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2 Keine Haftung für Datenqualität
LeadBoom haftet nicht für:
- Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der generierten Daten
- Wirtschaftliche Nachteile durch fehlerhafte Daten
- Schäden durch rechtswidrige Nutzung der Daten durch den Kunden
- Abmahnungen oder Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen des Kunden
7.3 Haftungshöchstgrenze
Die Haftung ist auf die vom Kunden gezahlte Vergütung der letzten 12 Monate begrenzt, maximal jedoch auf 10.000 EUR.
7.4 Ausschluss von Folgeschäden
LeadBoom haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, es sei denn, LeadBoom hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.5 Datenverlust
LeadBoom haftet nicht für den Verlust von Daten, es sei denn, LeadBoom hat den Verlust vorsätzlich herbeigeführt. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche über die Plattform erhaltene Daten regelmäßig — mindestens wöchentlich — eigenständig zu sichern. Unterlässt der Kunde die Datensicherung, ist jegliche Haftung von LeadBoom für Datenverlust ausgeschlossen.
7.6 Verjährungsfrist
Ansprüche des Kunden gegen LeadBoom, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von 6 (sechs) Monaten ab Kenntnis des Kunden von dem anspruchsbegründenden Umstand, spätestens jedoch innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.7 Bagatellgrenze für Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen LeadBoom, die einen Betrag von 500,00 EUR im Einzelfall nicht übersteigen, sind ausgeschlossen (Bagatellgrenze). Mehrere Einzelansprüche können nicht zu einem Gesamtanspruch zusammengefasst werden.
7.8 Drittanbieter-Haftungsausschluss
LeadBoom haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Leistungseinschränkungen, Datenverluste oder Qualitätsminderungen, die auf Drittanbieter zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Cloud-Hosting-Provider, API-Anbieter, Datenquellen, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Provider und Telekommunikationsanbieter. Insbesondere haftet LeadBoom nicht, wenn Datenquellen ihre Schnittstellen ändern, einschränken oder den Zugang sperren.
7.9 Eingeschränkte Mängelgewährleistung
Die Plattform wird „wie besehen" (as-is) bereitgestellt. LeadBoom übernimmt keine Gewährleistung für eine bestimmte Eignung der Plattform für die individuellen Zwecke des Kunden. Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf Nachbesserung nach Wahl von LeadBoom. Ein Recht auf Preisminderung oder Rücktritt besteht erst nach mindestens zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen und einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Vertragsbeginn
Der Vertrag beginnt mit der Registrierung auf der Plattform. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt oder – gemäß § 151 BGB – durch schlüssiges Verhalten, beispielsweise durch die Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit, stillschweigend annimmt.
8.2 Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit (Mindestlaufzeit bzw. Verlängerungszeitraum) möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 90 (neunzig) Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit. Eine Kündigung zum Monatsende während einer laufenden Vertragsperiode ist ausgeschlossen.
8.3 Außerordentliche Kündigung
LeadBoom ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde:
- Gegen diese AGB verstößt
- Die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt
- Mit Zahlungen in Verzug ist
8.4 Folgen der Beendigung
Nach Vertragsende:
- Werden Kundendaten nach 30 Tagen gelöscht
- Verfallen nicht genutzte Credits
- Endet der Zugang zur Plattform
8.5 Mindestvertragslaufzeit und vorzeitige Beendigung
Sofern bei Vertragsschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde (z.B. 3, 6 oder 12 Monate), ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden aus Gründen, die nicht von LeadBoom zu vertreten sind, schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung in Höhe von 85 % der für die Restlaufzeit geschuldeten Nettovergütung, mindestens jedoch den Betrag der nächsten drei fälligen Monatsraten. Zusätzlich wird eine Abwicklungspauschale in Höhe von 500,00 EUR netto fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass LeadBoom ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
8.6 Automatische Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um den gleichen Zeitraum wie die ursprüngliche Mindestlaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Für den Verlängerungszeitraum gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuellen Preise gemäß der Preisliste von LeadBoom.
8.7 Schriftformerfordernis für Kündigungen
Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und sind ausschließlich per E-Mail an kuendigung@leadboom.de oder per Brief an die im Impressum genannte Adresse zu richten. Mündliche Kündigungen, Kündigungen per WhatsApp, Messenger oder sonstige informelle Kanäle sind unwirksam. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn LeadBoom den Eingang schriftlich bestätigt hat.
8.8 Datenexport nach Vertragsende
Der Kunde hat nach Vertragsende die Möglichkeit, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen einen kostenpflichtigen Datenexport zu beauftragen. Die Kosten für den Datenexport betragen 250,00 EUR netto pauschal. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Kundendaten unwiderruflich gelöscht.
8.9 Löschung bei Zahlungsverzug
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 60 (sechzig) Tagen ist LeadBoom berechtigt, sämtliche Kundendaten unwiderruflich zu löschen. LeadBoom wird den Kunden mindestens 14 Tage vor der geplanten Löschung per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse informieren.
8.10 Abmahnpflicht vor außerordentlicher Kündigung durch den Kunden
Eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden setzt voraus, dass der Kunde LeadBoom zuvor schriftlich unter genauer Bezeichnung des wichtigen Grundes abgemahnt und eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 (dreißig) Tagen zur Abhilfe gesetzt hat. Die außerordentliche Kündigung ist erst zulässig, wenn die Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
8.11 Rücktrittsausschluss
Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Rechte des Kunden beschränken sich auf Kündigung nach Maßgabe dieser AGB. Gesetzliche Rücktrittsrechte bei arglistiger Täuschung oder Unmöglichkeit bleiben unberührt.
8.12 Kündigungsverzicht bei Sonderkonditionen
Werden dem Kunden Sonderkonditionen, Rabatte oder vergünstigte Tarife eingeräumt, so sind diese an die Einhaltung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gebunden. Beendet der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit, ist LeadBoom berechtigt, rückwirkend die Differenz zwischen dem gewährten Sonderpreis und dem regulären Listenpreis für den gesamten bisherigen Vertragszeitraum nachzuberechnen.
8.13 Widerrufsausschluss (B2B)
Da LeadBoom ausschließlich Leistungen an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erbringt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt. Ein etwaig dennoch bestehendes Widerrufsrecht wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9. Datenschutz
9.1 Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter https://leadboom.de/de/privacy/ abrufbar ist.
9.2 Widerspruchsrecht Dritter
LeadBoom bietet betroffenen Personen (Leads) die Möglichkeit, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen unter: widerspruch@leadboom.de
10. Änderungen der AGB
10.1 Änderungsrecht
LeadBoom behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern.
10.2 Widerspruch
Bei wesentlichen Änderungen hat der Kunde das Recht, innerhalb von 30 Tagen zu widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die neuen AGB als akzeptiert.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz und gerichtliche Mahnverfahren. Der Kunde verzichtet auf die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Der Gerichtsstand Leipzig gilt auch für alle Streitigkeiten aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis, aus unerlaubter Handlung sowie für Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertragsverhältnisses.
11.3 Salvatorische Klausel mit Ersetzungsbefugnis
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. LeadBoom hat das Recht, die Ersatzregelung nach billigem Ermessen zu bestimmen und dem Kunden mitzuteilen. Der Kunde kann der Ersatzregelung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen widersprechen.
11.4 Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder Vertretern von LeadBoom sind ohne schriftliche Bestätigung nicht bindend.
11.5 Vertragssprache und Auslegung
Vertragssprache ist Deutsch. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Im Zweifel ist dieser Vertrag zugunsten von LeadBoom auszulegen.
11.6 Schlichtungspflicht vor Klage
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist der Kunde verpflichtet, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen. Die Schlichtungsstelle wird von LeadBoom bestimmt. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens trägt die unterlegene Partei; bei Teilunterliegen anteilig. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens hemmt die Verjährung nicht.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
12.1 Allgemeine Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
12.2 Reaktionsfristen
Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfragen, Rückfragen und Mitteilungen von LeadBoom innerhalb von 5 (fünf) Werktagen zu reagieren. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail oder über die Plattform.
12.3 Folgen bei Nichtreaktion
Reagiert der Kunde trotz Aufforderung und Nachfristsetzung nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen, so gilt:
- Vorgeschlagene Maßnahmen und Vorgehensweisen von LeadBoom gelten als vom Kunden genehmigt (Schweigen als Zustimmung).
- LeadBoom ist berechtigt, die Leistungserbringung zu pausieren, ohne dass die Vergütungspflicht des Kunden entfällt.
- Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruhen, begründen keinen Anspruch auf Preisminderung, Schadensersatz oder außerordentliche Kündigung durch den Kunden.
12.4 Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung
Entsteht LeadBoom durch die fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden ein Mehraufwand, so ist LeadBoom berechtigt, diesen nach Aufwand zum jeweils geltenden Stundensatz (mindestens 120,00 EUR netto/Stunde) in Rechnung zu stellen.
12.5 Dokumentationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle erteilten Weisungen, Freigaben, Entscheidungen und inhaltlichen Vorgaben zu dokumentieren und auf Anfrage von LeadBoom nachzuweisen. Kann der Kunde eine Freigabe oder Weisung nicht nachweisen, gilt die von LeadBoom in der Plattform protokollierte Version als maßgeblich.
12.6 Verkürzte Reaktionsfrist bei zeitkritischen Projekten
Bei als zeitkritisch eingestuften Projekten oder Anfragen kann LeadBoom die Reaktionsfrist auf 2 (zwei) Werktage verkürzen. LeadBoom informiert den Kunden über die verkürzte Frist per E-Mail oder über die Plattform. Bei Nichtreaktion innerhalb der verkürzten Frist gelten die Rechtsfolgen gemäß § 12.3 entsprechend.
12.7 Kein Zurückbehaltungsrecht an Zugängen
Der Kunde ist nicht berechtigt, LeadBoom den Zugang zu vom Kunden bereitgestellten Systemen, Tools, CRM-Plattformen oder Accounts als Druckmittel zu entziehen oder einzuschränken. Entzieht der Kunde den Zugang ohne sachlichen Grund, gilt dies als Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 12 und berechtigt LeadBoom zur Leistungseinstellung ohne Entfall der Vergütungspflicht.
13. Abnahme und Leistungserbringung
13.1 Bereitstellung als Erfüllung
Die Leistung von LeadBoom gilt als erbracht, sobald die Lead-Daten, Kampagnenstrukturen oder sonstigen Ergebnisse im Kundenaccount bereitgestellt oder dem Kunden anderweitig zugänglich gemacht werden.
13.2 Abnahmefrist
Der Kunde hat ab Bereitstellung 5 (fünf) Werktage Zeit, etwaige Mängel schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.
13.3 Beweislast und Dokumentationsvorrang
Die Beweislast dafür, dass eine Leistung mangelhaft ist, liegt beim Kunden. Die automatischen Protokolle und Logs der Plattform, E-Mail-Korrespondenz und Ticketsysteme von LeadBoom gelten als vorrangige Beweismittel für Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Kunde erkennt die Beweiskraft dieser Dokumentation an, sofern er nicht innerhalb der Rügefrist gemäß § 13.2 ausdrücklich und substantiiert widersprochen hat.
13.4 Nutzung als konkludente Abnahme
Die Nutzung der bereitgestellten Leistungen durch den Kunden — insbesondere das Abrufen, Exportieren, Kontaktieren oder anderweitige Verwenden von Lead-Daten oder Kampagnenstrukturen — gilt als vorbehaltlose Abnahme der jeweiligen Leistung, unabhängig vom Ablauf der Abnahmefrist gemäß § 13.2.
14. Vertragsstrafen
14.1 Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen die in Abschnitt 6.2 genannten verbotenen Nutzungen ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR pro Einzelverstoß zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass LeadBoom ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
14.2 Verstoß gegen Vertraulichkeit
Verstößt der Kunde gegen die Vertraulichkeitspflichten gemäß Abschnitt 15, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR pro Verstoß fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
14.3 Unzulässiger Datenweiterverkauf
Verkauft oder überlässt der Kunde über LeadBoom generierte Daten unverändert oder im Wesentlichen unverändert an Dritte, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR pro Verstoß fällig, mindestens jedoch der vom Kunden durch den Weiterverkauf erzielte Erlös. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
14.4 Abwerbeverbot für Mitarbeiter
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer von LeadBoom direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen oder deren Abwerbung durch Dritte zu unterstützen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe des 12-fachen Bruttomonatsgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters fällig, mindestens jedoch 15.000,00 EUR. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
14.5 Vertragsstrafe bei unwahren öffentlichen Behauptungen
Veröffentlicht der Kunde nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen über LeadBoom, seine Leistungen, seine Mitarbeiter oder seine Geschäftspraktiken in öffentlichen Bewertungsportalen, Foren, sozialen Medien oder sonstigen öffentlich zugänglichen Medien, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR pro Verstoß fällig. Weitergehende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Recht des Kunden zur freien Meinungsäußerung und zur wahrheitsgemäßen Bewertung wird hierdurch nicht eingeschränkt.
14.6 Wettbewerber-Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, LeadBoom während der Vertragslaufzeit unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er vergleichbare Leistungen (Lead-Generierung, CRM-Einrichtung, Sales-Consulting) von einem direkten Wettbewerber von LeadBoom bezieht oder zu beziehen beabsichtigt. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht berechtigt LeadBoom zur Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR. LeadBoom behält sich vor, bei Bezug von Wettbewerberleistungen die gewährten Sonderkonditionen gemäß § 8.12 zu widerrufen.
15. Vertraulichkeit
15.1 Vertrauliche Informationen
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten Informationen über LeadBoom, insbesondere Preiskonditionen, technische Details der Plattform, Geschäftsprozesse und strategische Informationen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
15.2 Dauer
Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer der Vertragsbeziehung sowie für einen Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Monaten nach Vertragsende fort.
15.3 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren, (b) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen, oder (c) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LeadBoom weitergegeben werden.
15.4 Geheimhaltung der Preiskonditionen
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die ihm gewährten Preiskonditionen, Rabatte, Sonderbedingungen und individuellen Vertragsbestandteile gegenüber Dritten strikt vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch gegenüber anderen Kunden von LeadBoom.
15.5 Nutzungsdaten
LeadBoom ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten des Kunden — einschließlich Nutzungshäufigkeit, Datenvolumen, Kampagnenperformance und Plattform-Interaktionen — zur Verbesserung der Plattform, zur Erstellung von Benchmarks, zu statistischen Zwecken und für eigene Marketingzwecke zu verwenden. Eine Zuordnung zu einzelnen Kunden erfolgt dabei nicht.
16. Eskalationsverfahren bei Zahlungsverzug
16.1 Eskalationsstufen
Bei Zahlungsverzug gilt folgendes Eskalationsverfahren:
Stufe 1 – Zahlungserinnerung: Versand einer Zahlungserinnerung nach 7 Tagen Verzug. Kostenfrei.
Stufe 2 – Erste Mahnung: Versand nach 14 Tagen Verzug. Mahnpauschale: 40,00 EUR.
Stufe 3 – Zweite Mahnung mit Sperrankündigung: Versand nach 21 Tagen Verzug. Mahnpauschale: 75,00 EUR. Ankündigung der Plattformsperrung.
Stufe 4 – Plattformsperrung: Sperrung des Zugangs nach 28 Tagen Verzug. Reaktivierungsgebühr: 150,00 EUR. Vergütungspflicht läuft weiter.
Stufe 5 – Dritte Mahnung und Inkassoübergabe: Nach 35 Tagen Verzug. Mahnpauschale: 120,00 EUR. Übergabe an Inkasso oder Rechtsanwalt. Sämtliche Beitreibungskosten trägt der Kunde.
Stufe 6 – Gerichtliches Mahnverfahren / Klage: Nach 45 Tagen Verzug. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens am Amtsgericht Leipzig oder Klageerhebung. Sämtliche Kosten trägt der Kunde.
16.2 Kumulation
Die Mahnpauschalen und Gebühren der einzelnen Stufen sind kumulativ. Jede Stufe kommt zusätzlich zu den vorangegangenen Kosten.
17. Prüfungsrecht (Audit)
17.1 Prüfungsrecht
LeadBoom ist berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung der Plattform durch den Kunden zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Account-Grenzen, der Nutzungsbedingungen und der datenschutzrechtlichen Pflichten.
17.2 Kosten bei Verstößen
Werden bei einer Überprüfung Verstöße festgestellt, trägt der Kunde sämtliche Kosten der Überprüfung, mindestens jedoch eine Pauschale von 500,00 EUR netto.
18. Vertragsübernahme
18.1 Unternehmensübertragung
Im Falle einer Veräußerung, Umstrukturierung oder Übertragung des Unternehmens des Kunden geht der Vertrag auf den Rechtsnachfolger über. Der Kunde und der Rechtsnachfolger haften gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag, bis LeadBoom den Rechtsnachfolger schriftlich als alleinigen Vertragspartner akzeptiert.
18.2 Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LeadBoom an Dritte abtreten oder übertragen. LeadBoom ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag — insbesondere Zahlungsforderungen — ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abzutreten. Der Kunde wird über eine Abtretung informiert.
19. Höhere Gewalt
19.1 Definition
Höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Änderungen der Rechtslage (insbesondere bezüglich Datenscraping oder Datenschutz), Ausfälle von Drittanbieter-Servern oder -Infrastruktur, API-Änderungen von Datenquellen, Stromausfälle, Cyberangriffe und vergleichbare, von LeadBoom nicht zu vertretende Umstände.
19.2 Rechtsfolgen
Bei Vorliegen höherer Gewalt ruht die Leistungspflicht von LeadBoom für die Dauer des Hindernisses. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt in voller Höhe bestehen. Der Kunde hat während der Dauer der höheren Gewalt kein Recht auf Preisminderung, Schadensersatz oder Zurückbehaltung. Lediglich bei einer Dauer von mehr als 90 (neunzig) Tagen sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt.
20. Verbindliche Kommunikation
20.1 Offizielle Kommunikationskanäle
Die rechtsverbindliche Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich per E-Mail an die jeweils hinterlegten E-Mail-Adressen oder über die integrierte Kommunikationsfunktion der Plattform.
20.2 Unverbindlichkeit informeller Kommunikation
Mündliche Absprachen, Vereinbarungen per WhatsApp, Messenger, Telefon oder sonstige informelle Kanäle haben keine rechtsverbindliche Wirkung, es sei denn, sie werden von beiden Parteien schriftlich per E-Mail oder über die Plattform bestätigt.
21. Leistungsänderungen
21.1 Änderungsrecht
LeadBoom ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform jederzeit zu erweitern, zu ändern oder einzelne nicht wesentliche Funktionen einzustellen, soweit die wesentliche Kernfunktionalität (Lead-Generierung und CRM) erhalten bleibt. Solche Änderungen berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung oder Preisminderung.
22. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an:
Kevin Grunert – Unternehmensberatung
Eilenburgerstraße 20B, 04317 Leipzig
E-Mail: info@leadboom.de
Telefon: +49 177 8710181
Letzte Aktualisierung: März 2026